Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum lockert Swissness-Regeln
Der Schweizer Laufschuhhersteller On darf künftig das Schweizerkreuz auf seinen Produkten nutzen, obwohl diese in Asien gefertigt werden. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat seine bisherige Praxis im Umgang mit den sogenannten Swissness-Regeln angepasst, sodass Produkte nun auch dann mit dem Schweizer Kreuz gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie außerhalb der Schweiz produziert, aber in der Schweiz entwickelt wurden.
Bisher galt für Industrieprodukte wie Schuhe eine Mindestanforderung von 60 Prozent wertmäßiger Herstellung in der Schweiz, um das Schweizerkreuz tragen zu dürfen. Mit der Neuregelung entfällt diese Bedingung für Unternehmen, die ihren Entwicklungssitz in der Schweiz haben. Damit kommt der neue Ansatz besonders Herstellern wie On entgegen, die ihr Design und ihre Entwicklung in der Schweiz belassen, aber Teile der Produktion ins Ausland verlagert haben.
Der Streit um die Nutzung des Schweizerkreuzes hatte in den vergangenen Jahren für Diskussionen gesorgt, da Kritiker den Einsatz des Symbols auf Schuhen als irreführend bewertet hatten, wenn die Produkte nicht in der Schweiz hergestellt wurden. Mit der Entscheidung der Geistiges-Eigentum‑Behörde gibt es nun eine klarere Grundlage für die Kennzeichnung und Verwendung des Schweizer Symbols im Markenauftritt.








