Ab Juli 2026 dürfen unverkaufte Schuhe, Bekleidung und Accessoires nicht mehr einfach entsorgt werden
Ab dem 19. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe. Grundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), die Unternehmen verpflichtet, Überbestände, Retouren und Saisonware vorrangig weiterzuverwenden, zu spenden oder einer Zweitvermarktung zuzuführen, anstatt sie zu entsorgen.
Zur Unterstützung des Handels hat der BTE eine neue Handreichung veröffentlicht. Darin werden die gesetzlichen Anforderungen, die betroffenen Unternehmen sowie mögliche Umsetzungsmaßnahmen erläutert. Zudem gibt die Publikation praktische Hinweise, wie sich Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereiten können.
Das Vernichtungsverbot gilt zunächst für große Unternehmen und wird ab dem 19. Juli 2030 auf mittlere Unternehmen ausgeweitet. Die Handreichung kann ab sofort beim BTE unter hanschke@bte.de🔗 angefordert werden.








