EU nimmt Leder aus der Entwaldungsverordnung heraus

Delegierter Rechtsakt bestätigt Ausnahme – endgültige Entscheidung im September erwartet

Die Europäische Kommission hat einen wichtigen Schritt bei der Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vollzogen: Rindsleder wird künftig nicht mehr unter die Nachweispflichten der Verordnung fallen. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt wurde am 13. Juli veröffentlicht.

Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass Leder ein Nebenprodukt der Fleischwirtschaft sei und Gerbereien die im Rahmen der EUDR geforderten Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette praktisch nicht erfüllen könnten. Zudem hätte die Einbeziehung von Leder bei gleichzeitigem Ausschluss fertiger Lederwaren zu Wettbewerbsverzerrungen geführt.

Der Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Erheben beide Gremien innerhalb der zweimonatigen Prüfungsfrist keine Einwände, tritt die Ausnahme voraussichtlich Mitte September endgültig in Kraft.

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