Überbrückungshilfe deckt nur Teil der Umsatzausfälle

Rolf Pangels

2,4 Milliarden Euro Hilfen für Outfithandel stehen 15 Milliarden Verluste gegenüber

Der gesamte stationäre Outfithandel hat nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen wie 2G seit März 2020 insgesamt rund 15 Milliarden Euro an Umsatz verloren. Dem stehen staatliche Corona-Hilfen in Höhe von 2,42 Milliarden Euro an den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel gegenüber. Der weitaus überwiegende Teil davon wurde im Rahmen der Überbrückungshilfe III gezahlt. Nicht berücksichtigt ist das Kurzarbeitergeld.

„Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensierten also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste trügen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos.“

Ganz im Gegenteil seien die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend gewesen. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht hätten angesetzt werden können. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“

Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben habe. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei epidemiologisch sinnlos gewesen und im Vergleich zu den weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse zum Beispiel unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten“, fragt Pangels.

 

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