Der BTE unterstützt den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der Umsetzung der neuen EmpCo-Richtlinie. Ab 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ dürfen künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.
Die neue BTE-Handreichung erläutert, welche Nachhaltigkeitsaussagen und -siegel weiterhin zulässig sind und wo die rechtlichen Grenzen liegen. Zudem informiert sie über neue Vorgaben bei Gewährleistung und Garantien. Nach Angaben des BTE besteht für den Handel besonderer Handlungsbedarf, da keine Abverkaufs- oder Übergangsfristen vorgesehen sind.
Die Handreichung kann beim BTE unter hanschke@bte.de angefordert werden.




























