Rindleder könnte aus EU-Entwaldungsverordnung herausfallen

Europäische Kommission erwägt Anpassung der EUDR

Im Zuge der geplanten Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) könnte Rindshaut künftig aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden. Darüber berichtet die Brüsseler Plattform Euractiv unter Berufung auf EU-Kreise.

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag zur Vereinfachung der EUDR, der in den kommenden Tagen erwartet wird. Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Frage, ob Rindleder in allen Verarbeitungsstufen weiterhin im Anhang I der Verordnung geführt werden soll. Hintergrund ist unter anderem eine wissenschaftliche Bewertung der Sant’Anna School of Advanced Studies in Pisa, wonach Rindshaut selbst nicht als direkter Treiber von Entwaldung gilt.

Nach Informationen von Euractiv tendiert die Kommission aktuell dazu, Rindleder aus dem Geltungsbereich der Verordnung herauszunehmen. Eine endgültige Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen. Der Entwurf müsste zunächst Konsultationsprozesse durchlaufen und anschließend vom Europäischen Parlament sowie dem Rat der EU geprüft werden.

Der Gesetzgebungsprozess gilt als offen und potenziell volatil. In der Vergangenheit hatte es bereits mehrfach Anpassungen beim Zeitplan der EUDR gegeben, darunter Verschiebungen und Korrekturen innerhalb weniger Wochen. Beobachter weisen daher darauf hin, dass Änderungen bis zur finalen Verabschiedung weiterhin möglich sind.

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