Birkenstock hat in den Niederlanden einen Rechtsstreit gegen Lidl gewonnen. Das Bezirksgericht Gelderland in Arnhem entschied, dass die beanstandeten Sandalen des Discounters das Urheberrecht von Birkenstock verletzen. Betroffen sind Nachahmungen der Modelle Arizona, Madrid, Gizeh, Boston und Florida. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht insbesondere die Gestaltung des Birkenstock-Fußbetts.
Lidl muss den Verkauf der betreffenden Modelle in den Niederlanden einstellen. Bei Nichtbefolgung droht nach Angaben von Birkenstock ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro pro Tag. Zudem muss der Discounter Auskunft über Verkaufszahlen und Bestellungen geben sowie Schadenersatz und Prozesskosten leisten; deren Höhe soll gesondert festgelegt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Bemerkenswert ist die Entscheidung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Urteile zum Urheberrechtsschutz der Birkenstock-Modelle. Der Bundesgerichtshof hatte einen solchen Schutz in Deutschland 2025 verneint. In den Niederlanden entschied dagegen bereits im November 2025 das Bezirksgericht Midden-Nederland in einem Verfahren gegen den Schuhhändler Scapino teilweise zugunsten von Birkenstock. Damals erkannte das Gericht einen Urheberrechtsschutz für Madrid, Arizona und Florida an, nicht jedoch für Boston und Gizeh.
Das aktuelle Lidl-Urteil geht damit weiter: Nach Angaben von Birkenstock wurden sämtliche beanstandeten Sandalen als Verletzung des Urheberrechts am Fußbett eingestuft. Für Birkenstock ist es bereits die zweite niederländische Entscheidung innerhalb eines Jahres, die dem Unternehmen bei der Durchsetzung von Urheberrechten an seinen Klassikern zumindest teilweise Recht gibt.



























