Kurz vor dem Start der neuen EmpCo-Vorgaben am 27. September 2026 zeichnet sich eine Nachbesserung im deutschen Wettbewerbsrecht ab. Nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) wollen die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzen. Hintergrund sind bereits produzierte Waren, deren Verpackungen, Etiketten oder Kennzeichnungen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen tragen, die nach den neuen Vorgaben nicht mehr zulässig sein könnten.
Die EmpCo-Richtlinie verschärft EU-weit die Regeln für Umweltwerbung. Unter anderem dürfen Nachhaltigkeitssiegel künftig grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Die neuen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
Nach der geplanten deutschen Ergänzung sollen Unterlassungsansprüche künftig auch daran gemessen werden, ob sie angesichts der entstehenden Kosten und Umweltbelastungen verhältnismäßig sind. Damit könnten Händler im Streitfall beispielsweise geltend machen, dass Verpackungen oder Etiketten bereits produzierter Ware nicht mehr wirtschaftlich geändert werden können und ansonsten Produkte vernichtet werden müssten. Eine formelle Abverkaufsfrist ersetzt die geplante Regelung nach Einschätzung des HDE allerdings nicht.
„Bereits produzierte Waren, die bisher rechtskonform waren, dürften ansonsten nach aktuellem Stand nicht mehr in den Verkauf gelangen“, warnt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Verband sieht in der geplanten Regelung deshalb einen wichtigen Handlungsspielraum für den Handel. Nach HDE-Angaben soll die besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung in einer Übergangsphase bis zum 27. September 2028 eine Rolle spielen.
Wichtig: Die Ergänzung ist nach aktuellem Stand noch geplant und nicht bereits geltendes Recht. Die eigentlichen EmpCo-Regeln im UWG wurden bereits Ende 2025 vom Bundestag beschlossen und gelten ab 27. September 2026.




























