Sonderregelung für verkaufsoffene Sonntage im Zweibrücken Fashion Outlet
Nach Jahren des Rechtsstreits fordert der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren nun die unverzügliche Aufhebung der Sonderregelung für verkaufsoffene Sonntage im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO). Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels kritisiert, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung über Jahre „bewusst nichts gegen diesen offensichtlichen Missstand unternommen“ habe.
„Die massive Ungleichbehandlung zulasten des stationären Mode- und Schuhhandels im Umfeld des ZFO muss ein Ende finden“, betont Pangels. Viele Einzelhändler hätten unter dem ungerechtfertigten Umsatzabfluss zu leiden, während die Sonderregelung dem Outlet-Center weit über die üblichen vier anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntage hinaus zusätzliche Öffnungstage erlaube.
Rechtslage: Urteil des OLG Zweibrücken
Hintergrund der Kritik ist ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. Oktober 2025 (Az.: 4 U 202/21). Demnach ist die entsprechende Landesdurchführungsverordnung, die zwölf zusätzliche Sonntagsöffnungen während der Ferienzeiten erlaubte, verfassungswidrig und damit nichtig.
Bereits zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2023 festgestellt, dass die besondere Standortargumentation – die Nähe des Outlets zum ehemaligen Flughafen Zweibrücken – nicht mehr greift, da seit 2014 dort kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderte Umstände müssten daher auch in Rechtsverordnungen berücksichtigt werden.
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Es wirkt sich nicht nur auf die ursprünglich beklagte Betty-Barclay-Group aus, sondern entfaltet faktische Wirkung für alle Händler im ZFO. Aus rechtlicher Sicht sind abgesehen von den vier regulären anlassbezogenen Sonntagen keine zusätzlichen Sonntagsöffnungen zulässig.
Rolf Pangels fasst zusammen: „Nach langer Hinhaltetaktik erwarten wir nun ein klares Signal der Politik – Schluss mit der Bevorzugung einzelner Outlet-Betreiber auf Kosten des umliegenden Einzelhandels.“








