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BTE befürchtet Insolvenzwelle wegen Coronahilfen-Rückforderungen

Symbolbild (Foto: Adrian Be)

Dramatische Situation im Mode- und Schuhhandel

Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) befürchtet für die nähere Zukunft weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür seien vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.

„Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler“, berichtet der BTE. Etliche Unternehmen hätten daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.

Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich seien gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen gewesen. Eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen sei zwingend erforderlich.

Der stationäre Mode- und Schuhhandel habe die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar lägen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlten aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.

Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen sei die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liege der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiere sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen zum Beispiel in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen seien dafür ein Beleg.

Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten hier kostenfrei zum Download bereit.

 

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