Gericht spricht TV-Moderatorin hohe Zahlung zu
Die TV-Moderatorin und Unternehmerin Verona Pooth hat vor dem Landgericht Hamburg einen Rechtsstreit gegen eine Firma des Görtz-Investors Bolko Kissling gewonnen. Das Gericht verurteilte die Beklagte, die Sneak Avenue GmbH, zur vollständigen Zahlung offener Forderungen aus einem Lizenzvertrag in Höhe von mehr als 400.000 Euro zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten. Eine Berufung ist binnen eines Monats möglich.
Lizenzvertrag für Modelinie „GLDN by Görtz“
Im Sommer 2024 war Pooth als Testimonial und kreative Partnerin für die neu gegründete Modelinie „GLDN by Görtz“ verpflichtet worden. Vertragspartner war die Firma Sneak Avenue des Investors Kissling. Vereinbart worden war laut Gerichtsunterlagen eine Vergütung von insgesamt 800.000 Euro zuzüglich Umsatzbeteiligung bei einer Laufzeit von zwei Jahren.
Pooth sollte die Marke repräsentieren, eigene Kollektionen entwickeln und für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Ihren ersten öffentlichen Auftritt absolvierte sie im November 2024 bei der Präsentation von „Verona’s Favorites“ im ehemaligen Stammhaus der insolventen Schuhkette in der Hamburger Innenstadt.
Insolvenz von Görtz belastet Geschäftsgrundlage
Kurz nach dem Launch der Modelinie geriet der traditionsreiche Schuhhändler Görtz erneut in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Im Januar 2025 wurde ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Von der vereinbarten Vergütung erhielt Pooth zunächst 150.000 Euro. Weitere Zahlungen blieben trotz Mahnungen aus.
Kissling argumentierte, durch die Insolvenz des Vertriebspartners sei die Geschäftsgrundlage des Lizenzvertrags entfallen. Zudem stellte er den Umfang der erbrachten Leistungen infrage. Das Landgericht folgte dieser Argumentation nicht. In der Urteilsbegründung heißt es, der Beklagten stehe kein Zurückbehaltungsrecht zu. Pooth habe ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Entsprechend wurde Sneak Avenue zur Zahlung der bis Ende 2025 aufgelaufenen Forderungen verurteilt. Der Streitwert beläuft sich auf knapp 420.000 Euro zuzüglich erheblicher Zinsen.
Weitere Forderungen möglich
Da der Vertrag über zwei Jahre geschlossen wurde, summieren sich bis zum regulären Vertragsende weitere offene Ansprüche auf voraussichtlich rund 300.000 Euro. Eine von Pooth angebotene Vertragsauflösung wurde nicht angenommen. Nach Angaben ihres Rechtsanwalts werden rechtliche Schritte zur Durchsetzung dieser weiteren Forderungen geprüft. Bereits im laufenden Verfahren wurden über 60.000 Euro im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben.
Weitere juristische Auseinandersetzungen
Der aktuelle Prozess ist nicht das einzige juristische Verfahren im Umfeld der früheren Görtz-Übernahme. 2023 hatte Kissling den Schuhhändler über seine österreichische Gesellschaft CK Technology Solutions GmbH aus einer Insolvenz übernommen. Die vereinbarte Kaufsumme in Höhe von 1,3 Millionen Euro wurde jedoch nicht gezahlt. In einem separaten Verfahren gab das Gericht im Mai 2025 der Klage des Insolvenzverwalters statt. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt; das Verfahren liegt derzeit beim Oberlandesgericht.
Der traditionsreiche Schuhhändler Görtz stellte nach weiteren wirtschaftlichen Problemen im Jahr 2025 den Geschäftsbetrieb ein. Unter dem Namen „Görtz Lifestyle“ wurden zuletzt vier Filialen sowie ein Online-Shop eröffnet. Dort wird auch die Kollektion der Marke GLDN angeboten, derzeit im Ausverkauf.








