EHI-Befragung zur Mietsituation im Handel
Indexmieten sind weit verbreitet. Sie richten sich nach dem sogenannten Verbraucherpreisindex. Steigen die Verbraucherpreise, erhöhen sich auch die Mieten. Für die Vermieter – besonders in inflationären Zeiten – sind sie ein wichtiger Baustein zur Werthaltung der Mietobjekte. Für die mietenden Unternehmen stellen sie hingegen aktuell eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar.
Die derzeitige Inflation ist nicht auf eine steigende Nachfrage, sondern vor allem auf steigende Kosten zurückzuführen. Unter den jetzigen schwierigen Rahmenbedingungen werden daher die über viele Jahrzehnte hinweg üblichen und in jeder Hinsicht akzeptierten Indexklauseln vom Handel zunehmend kritisch gesehen. „In dieser außergewöhnlichen Situation sollten einige Vermieter etwas langfristiger denken“, erklärt ein Händler im Rahmen der EHI-Befragung.
Teilweise verhandelbar
Indexklauseln in Mietverträgen betreffen den gesamten Einzelhandel und sind relativ branchenunabhängig. Nur vier Händler (5 Prozent) gaben in dieser Befragung an, sowohl 2022 als auch 2023 in weniger als 25 Prozent ihrer angemieteten Filialen mit Indexerhöhungen konfrontiert zu werden. Der Großteil der befragten Händler war 2022 bereits mit Indexerhöhungen konfrontiert. Etwa 46 Prozent der Befragten geben an, dass entsprechende Erhöhungen in mehr als der Hälfte ihrer angemieteten Filialen durchgeführt wurden. Für das laufende Jahr 2023 stehen noch mehr Indexerhöhungen an – so wird es für 58 Prozent der Retailer in mehr als jeder zweiten Filiale Indexerhöhungen geben.
Individuelle Lösungen
In den meisten Mietverhältnissen werden die vertraglich vereinbarten Indexerhöhungen vollständig realisiert – 79 Prozent der Vertriebslinien erleben diese Vorgehensweise oft oder sogar immer. Es gibt allerdings auch individuelle Lösungen, in denen ein Kompromiss gefunden wurde, um die Filialen erhalten zu können. So ist die nur teilweise Realisierung der vertraglich vereinbarten Erhöhung die häufigste Kompromissvariante, die 26 Prozent der Retailer oft und 23 Prozent gelegentlich anwenden können. Die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt findet eher gelegentlich (30 Prozent) bzw. in Einzelfällen (42 Prozent) Anwendung, die komplette Aussetzung der Erhöhung ist noch seltener.
71 Prozent halten eine gesetzliche Deckelung von Indexerhöhungen in der aktuellen Situation für sinnvoll. Viele Handelsimmobilien sind allerdings Investmentprodukte und aufgrund der Indexierung inflationsgesichert. Weil die Branchen und Unterbranchen so unterschiedlich betroffen sind und auch die Vereinbarungen in den Mietverträgen verschieden sind, halten die EHI-Experten insbesondere individuelle Lösungen im Sinne der gemeinschaftlichen Sicherung von Handelsstandorten für zielführend. „Die Branche muss bei großen externen Schocks zusammenstehen und kooperieren. Bereits während der Coronapandemie hatte sich gezeigt, wie wichtig Kooperation und Partnerschaft der verschiedenen Akteure sind“, resümiert Michael Gerling, EHI-Geschäftsführer.