Branchenweit diskutierte Änderung im Zuge eines „Vereinfachungspakets“
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Rinderhäute und Lederprodukte aus der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) herauszunehmen. Damit würde ein zentraler Bestandteil der bislang vorgesehenen Lieferkettenregulierung entfallen.
Die EUDR, die 2023 beschlossen wurde, soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Betroffen sind unter anderem Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk und Rindfleisch sowie entsprechende Folgeprodukte.
Nach dem aktuellen Vorschlag der Kommission sollen Leder, Häute und Häutefraktionen künftig nicht mehr unter die Regelung fallen. Begründet wird dies mit einer geplanten Vereinfachung der Vorschriften sowie mit der besonderen Struktur der Wertschöpfungskette zwischen Fleisch- und Lederindustrie. Zudem wird argumentiert, dass die wirtschaftliche Hebelwirkung der Lederbranche auf die Rindfleischproduktion begrenzt sei.
Der Schritt ist Teil eines größeren Anpassungspakets zur Umsetzung der Verordnung, die nach mehreren Verschiebungen derzeit ab Ende 2026 angewendet werden soll. Der Vorschlag ist noch nicht endgültig: Es folgen Konsultationen sowie eine Prüfung durch Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten.
Branchenverbände der Lederindustrie hatten zuvor wiederholt eine Herausnahme von Leder gefordert. Umweltorganisationen kritisieren die geplante Änderung hingegen und warnen vor einer möglichen Schwächung der Regulierung.








