Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf, die Sonderregelung für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) unverzüglich aufzuheben. Nach Ansicht des Verbandes ist die zugrunde liegende Landesverordnung nach mehreren Gerichtsentscheidungen verfassungswidrig und nichtig.
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels kritisiert, dass die Öffnungen dennoch fortgeführt werden: „Es ist absurd, dass die bereits seit 2014 unzulässige und unlautere Praktik der Öffnungen an Feriensonntagen im ZFO dennoch bis heute fortgeführt wird.“
Der BTE sieht durch die zusätzlichen Öffnungen insbesondere Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler im Einzugsgebiet benachteiligt und fordert eine zügige Abschaffung der Regelung.



























