SABU veranstaltet am 16. Februar Webinar zur möglichen Entschädigungen
Die SABU Schuh & Marketing GmbH veranstaltet am 16. Februar ein Webinar mit dem Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth in Frankfurt. Dieser wird die aktuelle Rechtslage und die Chancen einer Schadensersatzklage für Unternehmen, Unternehmer und Gewerbetreibende erläutern, die in Folge der Corona bedingten Lockdowns Verluste erlitten haben. Nach dem Rechtsgutachten haben geschädigte Unternehmen Anspruch gegen die jeweiligen Bundesländer auf Zahlung einer Entschädigung wegen enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriffs in deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
„Nach dem für die ganze Modebranche enttäuschenden Bund-Länder-Beschluss am 10. Februar, in dem der Lockdown ohne Erwähnung eines Wiedereröffnungsszenarios einfach fortgeschrieben wird, sind wir gezwungen, zur Existenzsicherung der uns angeschlossenen Händler auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen,“ meint SABU-Geschäftsführer Stephan Krug.
Die Anwaltskanzlei Nieding+Barth prüft aktuell, ob eine Prozessfinanzierungsgesellschaft die Prozesskosten in diesem Zusammenhang übernehmen wird. Die Mitglieder der SABU Schuh & Marketing GmbH können sich dann – wie bereits ihr Schwesterunternehmen Unitex GmbH in Neu-Ulm mitteilte – an einer solchen Klage ohne jedes Kostenrisiko beteiligen.