HDE fordert Nachbesserungen bei EmpCo-Richtlinie

Fehlende Übergangsfristen könnten zur Vernichtung großer Warenbestände führen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert von der EU-Kommission praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie. Nach Einschätzung des Verbandes droht deutschen Händlern andernfalls ab dem 27. September 2026 die Vernichtung großer Mengen bereits produzierter und eingelagerter Waren sowie Verpackungen.

Hintergrund sind neue Vorschriften zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, die im Zuge der EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen wurden. Nach Angaben des HDE entsprechen zahlreiche bereits produzierte Produkte und Verpackungen künftig nicht mehr den neuen Vorgaben und dürften deshalb nicht mehr verkauft werden.

Zwar hat das europäische CPC-Netzwerk inzwischen eine unverbindliche Auslegungshilfe veröffentlicht. Diese empfiehlt den zuständigen Behörden, bei der Rechtsdurchsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, um Warenvernichtungen möglichst zu vermeiden. Der HDE hält diese Empfehlung für Deutschland jedoch für unzureichend. Da das Lauterkeitsrecht hierzulande überwiegend durch klagebefugte Wirtschafts- und Verbraucherverbände durchgesetzt werde, seien diese an die europäische Auslegungshilfe nicht gebunden.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnt deshalb vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden, müssten Händler nicht mehr rechtskonforme Produkte aus dem Sortiment nehmen. Der Verband fordert die EU-Kommission daher auf, die Richtlinie um rechtssichere und praxisnahe Übergangs- und Abverkaufsregelungen zu ergänzen. Dies sei aus Sicht des HDE auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele, da andernfalls vermeidbare Warenvernichtungen drohten.

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