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HDE fordert Anpassung des Mietrechts

Handelsverband unterstützt Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht darin, den bereits angekündigten Gesetzesentwurf zur Anpassung des Mietrechts für Gewerbetreibende an die besonderen Umstände der Corona-Krise schnellstmöglich voranzubringen.

„Die Zeit drängt. Vor allem viele innerstädtische Einzelhändler befinden sich wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen staatlichen Eindämmungsmaßnahmen bei sinkenden Kundenfrequenzen und Umsätzen in existenziellen Schwierigkeiten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Anders als von den Verbänden der Immobilienwirtschaft behauptet, seien große Teile der Vermieter nicht bereit, die besonderen Risiken der aktuellen Krisensituation mit ihren Vertragspartnern zu teilen, sondern wollten diese ausschließlich bei ihren Mietern abladen.

Das zeigt auch eine aktuelle HDE-Umfrage. Demnach war der Versuch der Einzelhändler, mit ihren Vermietern Gespräche über eine Anpassung ihres Mietvertrags zu führen, in zwei Dritteln der Fälle erfolglos. Entweder lehnten die Vermieter Verhandlungen von vornherein komplett ab, vertrösteten ihren Vertragspartner auf einen späteren Zeitpunkt oder die Verhandlungen verliefen ergebnislos. Nur in einem guten Drittel der Fälle konnten Einzelhändler eine Anpassung des Mietvertrags erreichen.

„Der Gesetzgeber muss die Blockadehaltung der Immobilieneigentümer endlich aufbrechen“, so Genth. Hierzu solle gesetzlich klargestellt werden, dass regelmäßig ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Mietern in Folge der Corona-Krise Einnahmen wegfallen, weil sie ihre gemieteten Geschäftsräume nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

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