Kostenloses BTE/BDSE-Webinar am 22. Februar
Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
Das bedeutet: Mieter sollten gegebenenfalls erneut über eine Anpassung des Mietvertrages verhandeln. Wie man konkret vorgehen sollte, vermittelt das kostenfreie BTE/BDSE-Webinar „Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln“ am 22. Februar, von 11:30 bis 13:30 Uhr. Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Das Seminar ist interaktiv, so dass die Teilnehmer Fragen stellen können. Anmeldung beim BTE/BDSE unter www.bte.de bzw. www.bdse.org.