Deutsche Umwelthilfe verklagt Deichmann wegen Greenwashing

Protestierende vor einem Gericht. Foto: DUH
Protestierende vor einem Gericht. Foto: DUH

Vorwurf: Unklare Nachhaltigkeitsaussagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Unterlassungsklage gegen Deichmann eingereicht. Der Schuhhändler wird – neben Coty, L’Oréal, Tchibo und Toom – beschuldigt, mit nicht ausreichend belegten Umweltvorteilen zu werben. Die Klage ist Teil einer umfassenderen Kampagne der DUH gegen Greenwashing in der Wirtschaft.

Deichmann wird vorgeworfen, Schuhe und Kleidung als „nachhaltig“ zu bezeichnen, ohne diese Aussage ausreichend zu begründen. Laut DUH fehlen detaillierte Informationen zu den verwendeten Materialien, Produktionsprozessen oder Umweltvorteilen, die eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen würden.

Das Unternehmen hat bestätigt, dass es bereits eine Abmahnung der DUH erhalten habe und daraufhin Anpassungen im Online-Shop vorgenommen wurden. „Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst“, teilte Deichmann mit. Ob die Änderungen aus Sicht der DUH ausreichen, bleibt abzuwarten.

Die DUH kritisiert, dass immer mehr Unternehmen mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten werben, ohne die dahinterstehenden Nachhaltigkeitskriterien klar offenzulegen. „Wir setzen dem notfalls gerichtlich ein Ende und fordern ehrlichen Klima- und Umweltschutz“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Seit Dezember 2024 hat die DUH insgesamt 19 Verfahren wegen irreführender Umweltwerbung angestoßen und bereits in 64 Fällen Unterlassungserklärungen durchgesetzt. Die Organisation kündigte an, weitere Unternehmen ins Visier zu nehmen, sollte die Transparenz bei Umweltversprechen nicht verbessert werden.

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