Klage gegen Sandalendesign abgewiesen
Der Schuhhersteller Birkenstock hat einen Rechtsstreit mit dem Discounter Aldi auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München verloren. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das die Klage gegen eine Sandale mit großer Schnalle abgewiesen hatte.
Birkenstock hatte design- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Rückruf-, Vernichtungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gegen Aldi geltend gemacht. Der Schuhhersteller hatte seine Rechte durch Schuhe im Sortiment des Discounters verletzt gesehen. Das Gericht folgte dieser Bewertung allerdings nicht. Lediglich bei der Frage, wie die Kosten des Verfahrens zu verteilen sind, gab es Änderungen.