Verwaltungsgerichtshof gibt Eilantrag eines Einzelhändlers statt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Richter gaben dem Eilantrag der Inhaberin eines oberbayerischen Lampengeschäfts statt.
Zwar sehen die Richter im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel, aber aus der bayerischen Verordnung müsse klar und abschließend hervorgehen, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte. Im Gesetz würden nur Ausnahmen aufgezählt, Geschäfte mit Mischsortimenten in der Folge uneinheitlich behandelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel.
Florian Herrmann (CSU). Chef der Staatskanzlei, kündigte an, die 2G-Regel im Handel komplett auszusetzen. Bereits Mitte Dezember hatte bereits das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen gekippt.