Onlinehändler riskieren Abmahnungen
Am 28. Juni endet die Übergangsfrist: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und verpflichtet alle Onlinehändler, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wer bislang untätig geblieben ist, riskiert künftig rechtliche Konsequenzen.
„Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass das Gesetz nur große Shops betrifft – dabei gelten die Vorgaben für alle Anbieter, unabhängig von Größe, Sortiment oder Plattform“, warnt Elisa Rudolph, Justiziarin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh). Neben Webshops seien auch Shopping-Apps, Kunden-Chats, E-Mails und sogar Aktivitäten im Social Commerce betroffen.
Die Umsetzung bleibt herausfordernd: Zwar nennt das Gesetz grundlegende Standards, doch viele technische Details seien laut bevh nicht ausreichend geregelt. Gleichzeitig ist mit dem Aufbau einer neuen Marktüberwachungsstelle (MLBF) bereits die Kontrolle angelaufen.
Trotz aller Unklarheiten rät der Verband zur aktiven Umsetzung – auch im eigenen Interesse. Denn Barrierefreiheit sei kein einmaliger Aufwand, sondern eine dauerhafte Aufgabe mit positiven Effekten auf Reichweite und Kundenbindung, besonders in einer alternden Gesellschaft.