Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und soll Verpackungen EU-weit stärker vereinheitlichen, reduzieren und recyclingfähiger machen. Betroffen ist praktisch jede Verpackungsart – also auch Schuhkartons, Versandkartons, Tragetaschen, Füllmaterialien und Transportverpackungen.
Für die Schuhbranche ist die Verordnung deshalb weit mehr als ein Thema für Verpackungshersteller. Sie betrifft Marken, Importeure, Großhändler, Onlineanbieter und unter bestimmten Voraussetzungen auch den stationären Schuhfachhandel. Wichtig ist allerdings: Nicht sämtliche neuen Anforderungen greifen bereits am 12. August. Viele Detailpflichten werden schrittweise in den kommenden Jahren eingeführt.
Schuhkarton wird zum Compliance-Thema
Für Hersteller von Schuhen und Eigenmarken steigt der Aufwand deutlich. Verpackungen müssen künftig unter anderem Anforderungen an Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Minimierung und Kennzeichnung erfüllen. Hersteller müssen die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen und entsprechende Unterlagen bereithalten.
Das betrifft beispielsweise den klassischen Schuhkarton ebenso wie Kunststoffbeutel, Einlagen, Papierfüllungen oder zusätzliche Umverpackungen. Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt, kann selbst in die Herstellerrolle geraten.
Was bedeutet das für kleine Schuhhändler?
Für einen klassischen kleineren Schuhhändler, der fertig verpackte Schuhe von einem deutschen oder europäischen Lieferanten bezieht und im Laden verkauft, fällt der Aufwand zunächst geringer aus als für Hersteller oder Importeure. Dennoch müssen Händler darauf achten, dass die von ihnen vertriebenen Verpackungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Komplizierter wird es, wenn ein Händler selbst Verpackungen in Verkehr bringt. Das kann beispielsweise bei eigenen Versandkartons im Onlinegeschäft, individuell bedruckten Tragetaschen oder beim Direktimport von Schuhen aus Nicht-EU-Staaten der Fall sein. Dann können zusätzliche Hersteller-, Importeurs- oder Registrierungspflichten entstehen.
Gerade bei kleineren Omnichannel-Händlern verschwimmen die Rollen schnell: Wer stationär verkauft, zusätzlich einen Onlineshop betreibt und eigene Versandkartons verwendet, kann für diese Verpackungen andere Pflichten haben als für den Schuhkarton, den der Lieferant bereits mitliefert.
Neue Unsicherheit bei Versandverpackungen
Für zusätzliche Verwirrung sorgen kurzfristige Auslegungshinweise der EU-Kommission. Danach können Onlinehändler bei neutralen Standard-Versandkartons unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Erzeuger der Verpackung gelten, wenn sie diese lediglich auffalten, befüllen und mit einem normalen Versandetikett versehen. Die Verantwortung kann dann beim Hersteller des Kartons liegen. Bei individuell angefertigten oder gebrandeten Verpackungen kann die Rechtslage dagegen anders aussehen.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) begrüßt die grundsätzliche Kurskorrektur, kritisiert aber den späten Zeitpunkt. „Nach mehr als einem Jahr der Vorbereitung auf die Verpackungsverordnung müssen sich Onlinehändler nun wieder komplett umstellen“, erklärt Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim bevh. Der Verband fordert deshalb einen Aufschub, bis offene Auslegungsfragen geklärt sind.
HDE beklagt erhebliche Rechtsunsicherheit
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht unmittelbar vor dem Start der neuen Verordnung noch zahlreiche offene Fragen. Insbesondere die Klassifizierung von Verpackungsmaterialien und die Zuordnung von Verantwortlichkeiten seien teilweise unklar.
„Für viele Unternehmen sind noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und ihrer Pflichten offen. Die wiederholten Klarstellungsversuche der EU-Kommission haben für viele neue Unklarheiten gesorgt. So können die Unternehmen nicht arbeiten“, kritisiert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Problematisch sei unter anderem, dass für Produzenten von Verpackungsmaterial nicht immer erkennbar sei, welcher Verpackungsart ein Rohmaterial am Ende zugerechnet werde. Damit bleibe auch offen, wer für Lizenzierung und Konformitätserklärung verantwortlich ist.
Der HDE fordert deshalb, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen und Vollzug zunächst Augenmaß walten lassen. „Die Unternehmen dürfen nicht die Leidtragenden einer von der EU-Kommission vermurksten Verordnung sein“, so Genth. Aus Sicht des Verbandes ist die PPWR trotz Leitlinien und mehrfach überarbeiteter FAQ derzeit nicht in allen Punkten rechtssicher umsetzbar.
HDS/L fordert sanktionsfreie Übergangsphase
Auch der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie (HDS/L) hält die Vorbereitungszeit für zu kurz und fordert, dass Behörden in den ersten Monaten nach dem Anwendungsbeginn auf Sanktionen verzichten und Unternehmen zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
„Es ist entscheidend, dass neue gesetzliche Anforderungen praxistauglich umgesetzt werden können und Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung erhalten“, erklärt HDS/L-Hauptgeschäftsführer Torben Schütz. Zusätzliche Bürokratie und komplexere Berichtspflichten würden Ressourcen binden, die besser in Innovationen und nachhaltige Produktentwicklung investiert werden könnten.
Für die Schuh- und Lederwarenindustrie ergeben sich neue Anforderungen an Produktkartons, Versandverpackungen sowie Füll- und Schutzmaterialien. Der Verband unterstützt grundsätzlich das Ziel, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, warnt jedoch vor steigenden Kosten und zusätzlichem Aufwand insbesondere für mittelständische Unternehmen.
Weniger Luft im Versandkarton
Besonders relevant für Onlinehändler wird künftig auch die Vorgabe zur Verpackungsgröße. Spätestens ab 2030 dürfen bei Versand-, Transport- und Sammelverpackungen grundsätzlich maximal 50 Prozent Leerraum vorhanden sein. Füllmaterialien wie Papier oder Luftpolster zählen dabei als Leerraum.
Für Schuhversender bedeutet das: Ein einzelner Schuhkarton in einem deutlich größeren Versandkarton dürfte langfristig problematisch werden. Unternehmen müssen Verpackungsgrößen stärker an die Ware anpassen und ihre Logistik entsprechend umstellen.
Was Händler jetzt prüfen sollten
Für kleinere Schuhhändler ist zunächst entscheidend, die eigene Rolle zu klären: Werden ausschließlich fertig verpackte Schuhe weiterverkauft? Gibt es einen eigenen Onlineshop? Werden eigene Kartons oder Tragetaschen eingesetzt? Werden Produkte direkt aus Nicht-EU-Ländern importiert? Und wer ist bei den jeweiligen Verpackungen tatsächlich der Verantwortliche?




























