Donnerstag, 8. Oktober 2026

Verbände fordern strengere Regeln für Billigimporte

Ein Zollbeamter kontrolliert einen Schuh. (Foto: Hauptzollamt Karlsruhe)
Ein Zollbeamter kontrolliert einen Schuh. (Foto: Hauptzollamt Karlsruhe)

European Product Act soll Schutzlücken im Online-Handel schließen

Handel, Markenhersteller und Verbraucherschützer fordern strengere Regeln für Produkte, die über Anbieter aus Drittstaaten in die EU gelangen. HDE, Markenverband und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangen, dass künftig für jedes in Europa angebotene Produkt ein rechtlich greifbarer Verantwortlicher mit Sitz in der EU benannt werden muss.

Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl günstiger Direktimporte über internationale Online-Plattformen. Allein 2025 gelangten nach Angaben der Verbände rund 5,9 Milliarden E-Commerce-Sendungen mit geringem Warenwert in die EU. Kontrollen zeigen demnach immer wieder Verstöße gegen Produktsicherheits- und Verbraucherrecht sowie Markenfälschungen.

Besonders im Fokus stehen Plattformen wie Temu und Shein. Nach Berechnungen der Verbände erzielen beide Anbieter in Deutschland zusammen einen Jahresumsatz von 4,7 Milliarden Euro. Dem deutschen Einzelhandel entgingen dadurch unmittelbar rund 2,5 Milliarden Euro Umsatz.

Nach dem Vorschlag der Verbände sollen Anbieter aus Drittstaaten künftig einen registrierten Bevollmächtigten in Europa benennen, der für die Rechtskonformität der Produkte verantwortlich ist. Plattformen sollen vor der Freischaltung eines Angebots prüfen, ob ein solcher Verantwortlicher vorhanden ist. Fehlt dieser und wurde die Prüfpflicht verletzt, soll auch die Plattform selbst zur Verantwortung gezogen werden können.

„Wer hierzulande seine Waren anbietet, der muss sich auch an die hiesigen Regeln halten“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Ziel sei ein fairer Wettbewerb zwischen europäischen Händlern und Anbietern aus Drittstaaten.

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