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Strengere Regeln für Shein

Shein
Foto: Shein

Chinesischer Modehändler von EU als „sehr große Online-Plattform“ eingestuft

Die EU-Kommission hat den chinesischen Online-Modehändler Shein als „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft. Damit verschärfen sich die Vorgaben für das Unternehmen. Mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU habe die Plattform die Schwelle zur Einstufung nach dem Gesetz über digitale Dienste überschritten.

Damit muss Shein innerhalb von vier Monaten die strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten. Beispielsweise ist das Unternehmen verpflichtet, mehr zum Schutz von geistigem Eigentum zu tun und strenger gegen Produktfälschungen vorzugehen. Außerdem werden für Shein jährliche Risikobewertungsberichte verpflichtend. In diesen müssen insbesondere mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher untersucht werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden von minderjährigen Nutzern.

„Wir teilen das Bestreben der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Verbraucher in der EU unbesorgt online einkaufen können, und wir sind entschlossen, unseren Teil dazu beizutragen“, erklärte Leonard Lin, Global Head of Public Affairs bei Shein.

Die Vorgaben des Gesetzes für digitale Märkte betrafen seit Ende August zunächst 19 große Onlinedienste. Zu diesen zählen die Onlinehändler Amazon und Zalando, Dienste wie Google Maps sowie Plattformen wie Facebook, TikTok und X. Im Dezember kamen die Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos hinzu. Mit Shein fallen nun inzwischen 23 große Onlinedienste in diese Kategorie.

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