Millionenstrafe gegen Onlinehändler verhängt
Das Bundeskartellamt hat Amazon die Praxis untersagt, Preise von Drittanbietern auf dem „Amazon Marketplace“ mittels Preiskontrollmechanismen zu beeinflussen. Gleichzeitig wurde eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 58,8 Millionen Euro festgesetzt. Amazon will die Entscheidung anfechten.
Die Behörde beanstandet, dass Amazon auf seiner Plattform in direkten Wettbewerb zu den Marktplatzhändlern tritt und deren Preisgestaltung durch dynamische Preisobergrenzen kontrollierte. Überschritten die Preise diese Grenzen, fielen Angebote entweder aus dem hervorgehobenen Einkaufsfeld („Buy Box“) heraus oder wurden ganz entfernt. Das Vorgehen sei intransparent und könne zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Künftig dürfen Preiskontrollmechanismen nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei Preiswucher, und unter deutlich transparenteren Bedingungen eingesetzt werden.
Kartellamtschef Andreas Mundt betonte, dass die Maßnahme erstmals die Möglichkeit der Vorteilsabschöpfung nutze: Amazon müsse die durch die bisherige Praxis erzielten Gewinne abgeben. Der US-Konzern hat einen Monat Zeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Die Entscheidung basiert auf nationalem und europäischem Wettbewerbsrecht und wird mit der Europäischen Kommission abgestimmt.
Amazon kritisiert die Entscheidung als widersprüchlich zum EU-Recht und kündigte an, den Store weiterhin wie gewohnt zu betreiben. Der Konzern verwies darauf, dass die Preisvorgaben dem Wettbewerb und den Kunden keinen Schaden zufügen sollen.








