Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden im Einzelhandel würde verbessert werden
Der Gesetzgeber hat das generelle Fragerecht für Arbeitgeber nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten bislang nur für bestimmte Einrichtungen wie etwa Schulen, Kitas und Pflegeheime geregelt. „Das ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um die Corona- Pandemie effektiv bekämpfen zu können, brauche es vielmehr ein generelles Fragrecht für alle Arbeitgeber, unabhängig vom Wirtschaftsbereich. „Es passt nicht zusammen, wenn die Arbeitgeber gesetzlich mittlerweile verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter für die Impfung von der Arbeit freizustellen, man als Arbeitgeber aber anschließend nicht erfahren darf, ob die Impfung tatsächlich erfolgreich durchgeführt wurde“, so Genth weiter.
Das Fragerecht würde den Arbeitgebern enorm helfen, um den Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden im Einzelhandel weiter zu verbessern. „Am Ende nützt das allen Beteiligten. Außerdem wäre das Fragerecht natürlich für die Dauer der epidemischen Lage befristet“, so Genth weiter. „Völlig paradox wird es, wenn etwa im Nonfood-Handel in einzelnen Bundesländern bei einer hohen Hospitalisierungsrate am Eingang zwar die Kunden nach ihrem Impfstatus befragt werden müssten, der Impfstatus der eigenen Beschäftigten jedoch weiterhin unbekannt ist. Das ist doch offenkundig nicht zu Ende gedacht. Die Bundesregierung ist hier gefordert und sollte trotz Bundestagswahl schleunigst nachbessern“, so Genth.