Wiener Marktamt kontrollierte Schuhgeschäfte in Österreichs Hauptstadt
Das Marktamt Wien hat bei Kontrollen in der österreichischen Hauptstadt gravierende Mängel bei der Schuhkennzeichnung festgestellt. Die Behörde hatte in den vergangenen Wochen den Schuhhandel in der Bundeshauptstadt unter die Lupe genommen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der sogenannten „Schuhkennzeichnungsverordnung“ gelegt.
Bei der Kennzeichnung von Schuhwerk müssen die Materialien wie Leder, beschichtetes Leder oder Stoff. der drei Hauptteile des Schuhs (Schuhoberteil, Futter und Innensohle, Laufsohle) beschrieben werden. Dies soll den Konsumenten eine leichte Vergleichsmöglichkeit der verschiedenen Produkte ermöglichen.
Bei mehr als einem Drittel der einhundert kontrollierten Betriebe wurden dabei Übertretungen nach der Schuhkennzeichnungs-VO festgestellt. Bei den meisten der angezeigten Betriebe fehlte eine entsprechende Kennzeichnung mittels Piktogramm oder eines Anhängers zur Gänze. Vereinzelt war die Angabe des verwendeten Materials unerlaubterweise nicht in deutscher Sprache angegeben.
Manche Unternehmer wussten nicht, dass immer ein Schuh pro Paar gekennzeichnet sein muss. Die Anbringung muss deutlich sichtbar sein. Des Öfteren war sie jedoch nur mittels Herausnehmen der Sohle oder Verbiegen des Schuhschaftes auffindbar. Eine Beilage in oder auf der Schuhschachtel reicht nicht aus.
Vor allem am Beginn der Kontrolle, fand man zahlreiche Verstöße gegen die „Schuhkennzeichnungsverordnung“. Mit fortlaufender Dauer wurden immer weniger Verstöße gefunden. Das lässt vermuten, dass die Händler untereinander gut vernetzt sind.