Nach BGH-Beschluss sieht der Verband die Sonderregelung für verkaufsoffene Sonntage als hinfällig
Nach der Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren um Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZOF) sieht der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) die rechtliche Grundlage für die bisherige Regelung als endgültig entfallen.
Der BGH hatte die Beschwerde gegen das Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom Oktober 2025 zurückgewiesen, womit die Entscheidung rechtskräftig ist. Damit ist auch die Sonderregelung hinfällig, die im Zweibrücken Fashion Outlet zusätzliche verkaufsoffene Sonntage während Ferienzeiten ermöglicht hatte.
Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf, die entsprechende Verordnung umgehend aufzuheben und die Sonntagsöffnungen zu beenden. Nach Einschätzung des Verbands müssten die Geschäfte im Outlet künftig an Feriensonntagen geschlossen bleiben, da andernfalls weitere rechtliche Schritte geprüft würden. BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatiert: „Nunmehr ist die letzte Patrone des ZFO verschossen und die jahrelange, mehr als dubiose Öffnungspraxis muss beseitigt werden.








