Verbände fordern mehr Zeit für neue EU-Verpackungsverordnung

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR betrifft auch die Schuhbranche.
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR betrifft auch die Schuhbranche.

bevh verlangt Aufschub, HDS/L zunächst sanktionsfreie Umsetzung

Kurz vor dem Anwendungsstart der neuen EU-Verpackungsverordnung wächst die Kritik aus der Wirtschaft. Sowohl der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) als auch der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie (HDS/L) fordern mehr Planungssicherheit und eine praxisnahe Umsetzung der sogenannten PPWR, die grundsätzlich ab dem 12. August 2026 gilt.

Auslöser sind aktualisierte Auslegungshinweise, welche die EU-Kommission erst am 3. August veröffentlicht hat. Danach gelten Onlinehändler bei neutralen Standard-Versandkartons in der Regel nicht als Erzeuger, wenn sie diese lediglich auffalten, befüllen und mit einem normalen Versandetikett versehen. Die Verantwortung kann stattdessen beim Hersteller der Verpackung liegen. Anders kann es bei individuell angefertigten oder gebrandeten Kartons sowie bei grenzüberschreitenden Lieferketten aussehen.

Damit verändert sich die bisherige deutsche Praxis, nach der Onlinehändler für die von ihnen befüllten Versandverpackungen regelmäßig registrierungs- und systembeteiligungspflichtig sind. Der bevh begrüßt die grundsätzliche Kurskorrektur, kritisiert jedoch den späten Zeitpunkt der Klarstellung.

„Nach mehr als einem Jahr der Vorbereitung auf die Verpackungsverordnung müssen sich Onlinehändler nun wieder komplett umstellen“, erklärt Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim bevh. Der Verband fordert deshalb ein Moratorium, bis offene Auslegungsfragen geklärt sind und eine rechtssichere Grundlage für Händler und Verpackungshersteller vorliegt.

Auch der HDS/L sieht angesichts der kurzfristig veröffentlichten Hinweise erheblichen Handlungsbedarf. Der Verband fordert, dass die zuständigen Behörden in den ersten Monaten nach dem Anwendungsbeginn auf Sanktionen verzichten und Unternehmen zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Unmittelbare Verbote oder Rückrufe sollten vermieden werden.

„Es ist entscheidend, dass neue gesetzliche Anforderungen praxistauglich umgesetzt werden können und Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung erhalten“, erklärt HDS/L-Hauptgeschäftsführer Torben Schütz. Zusätzliche Bürokratie und komplexere Berichtspflichten würden Ressourcen binden, die besser in Innovationen und nachhaltige Produktentwicklung investiert werden könnten.

Für die Schuh- und Lederwarenindustrie ergeben sich aus der PPWR neue Anforderungen an Produktkartons, Versandverpackungen sowie Füll- und Schutzmaterialien. Der HDS/L unterstützt grundsätzlich das Ziel, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, warnt jedoch vor steigenden Kosten und zusätzlichem Aufwand insbesondere für mittelständische Unternehmen.

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