Suche

2G-Regel im Modehandel in Bayern gekippt

Kleidung gehört zur „Deckung des täglichen Bedarfs

In Bayern unterliegen Bekleidungsgeschäfte künftig nicht mehr der 2G-Regel. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden hat, dienen sie wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs“.

Das Gericht lehnte zwar den Eilantrag eines Textilhändlers gegen die 2G-Regel als unzulässig ab. Aber Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung. In einer Verfügung hatte die Staatsregierung hatte Anfang Dezember geregelt, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Einzelhandelsgeschäften in Bayern haben. Ausgenommen wurden Ladengeschäfte „zur Deckung des täglichen Bedarfs“. Dazu zählten neben Lebensmitteln, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten auch Schuhe. Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit „täglich“ eintreten könne, urteilte nun das Gericht. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Neueste Artikel

Weitere Aktuelle Artikel​

SHOEZ kompakt

Wir halten Sie stets auf dem Laufenden: Mit unserem kostenlosen Newsletter SHOEZ kompakt erhalten Sie regelmäßig zum Erscheinen eines neuen Heftes alle Informationen aus der Schuhbranche in übersichtlicher Form.

Zahlen & Fakten

„Kompetent, branchenerfahren & unabhängig“​

Unsere Leser sind Schuheinzelhändler, Führungskräfte im Schuhfachhandel, die Schuhindustrie, Techniker, Handelsvertreter und Geschäftspartner im gesamten DACH-Verband.

 

Druckauflage (pro Monat)​
0
Website-Interaktionen (pro Monat)​
0
Newsletter-Abos (Daily)​
0
Fans & Follower über Social Media
0
Consent Management Platform von Real Cookie Banner