2G-Regel im Modehandel in Bayern gekippt
Kleidung gehört zur „Deckung des täglichen Bedarfs
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Schuhgeschäfte gehören laut Corona-Verordnung zur Grundversorgung
Bayerisches Kabinett ändert Corona-Regeln für den Handel ab dem 12.April
Verwaltungsgerichtshof: Für die tägliche Versorgung unverzichtbares Ladengeschäft
Insolventer Schuhhändler setzt Sanierung fort und verhandelt mit mehreren Kaufinteressenten
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