Zweibrücken: Grünes Licht für Sonntagsöffnungen

Das Fashion Outlet Zweibrücken
Das Fashion Outlet Zweibrücken

Gerichte lehnen Eilanträge gegen weitere Öffnungen ab

Das Zweibrücken Fashion Outlet kann nach aktuellem Stand die angekündigten Sonntagsöffnungen während der Sommerferien wie geplant durchführen. Wie der Betreiber mitteilt, haben sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen die Öffnung weiterer Geschäfte im Outlet zurückgewiesen.

Hintergrund ist ein seit Jahren geführter Rechtsstreit um die Zulässigkeit der Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet. Zuletzt hatte das Modehaus Jost aus Grünstadt versucht, die Öffnung eines weiteren Geschäfts im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern. Die Gerichte lehnten die Anträge in beiden Instanzen ab.

Nach Auffassung des Outlet-Betreibers können die geplanten Sonntagsöffnungen damit wie angekündigt stattfinden. Gleichzeitig verweist das Unternehmen darauf, dass die zugrunde liegende Landesverordnung weiterhin Bestand habe und bislang nicht aufgehoben worden sei. Weitere rechtliche Auseinandersetzungen seien jedoch grundsätzlich möglich und müssten jeweils im Einzelfall geprüft werden.

Der Betreiber spricht sich unabhängig von den laufenden Verfahren für einen stärkeren Dialog zwischen Handel, Politik und Verbänden aus. Ziel sei es, langfristig tragfähige Lösungen für den Einzelhandel und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zu entwickeln.

Die Sonntagsöffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets sind seit Jahren Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Der BTE – Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren hatte die rechtlichen Grundlagen der Öffnungen mehrfach kritisiert und war gegen die entsprechende Landesregelung vorgegangen.

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