Zahl der Ladendiebstähle steigt deutlich

Handelsverband fordert konsequentere Bestrafung

Die Zahl der Ladendiebstähle in Deutschland ist im Vorjahresvergleich 2023 um mehr als 23 Prozent auf über 426.000 Fälle gestiegen. Das zeigt die heute veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert angesichts dieser deutlich steigenden Zahlen dringend die konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Ladendiebstählen und verweist auf eine hohe Dunkelziffer.

„Das sind unhaltbare Zustände, Ladendiebstahl ist keine Bagatelle. Ein funktionierender Rechtsstaat darf die Augen vor der aktuellen Entwicklung nicht verschließen, sondern muss auch zur Abschreckung entschieden reagieren. Die Verluste für die Handelsunternehmen summieren sich auf mehrere Milliarden Euro im Jahr. Der Rechtsstaat muss den Schutz des Eigentums endlich wirkungsvoll und dauerhaft durchsetzen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

In älteren Polizeilichen Kriminalstatistiken wurde regelmäßig auf das sehr große Dunkelfeld verwiesen. Der HDE geht weiterhin davon aus, dass die Dunkelziffer beim Ladendiebstahl bei mehr als 90 Prozent liegt. Denn bei einer Vielzahl der Fälle wird die Polizei gar nicht informiert, es wird keine Anzeige erstattet. „Viele Handelsunternehmen berichten, dass die angezeigten Ladendiebe meist ohne größere Konsequenzen davonkommen. In der Folge wächst der Frust, oft erspart man sich dann den Aufwand einer viel zu häufig vergeblichen Anzeige. Deshalb muss klar sein: Wer im Einzelhandel klaut, muss auch spürbar bestraft werden.“ Alles andere bringe die Akzeptanz und den Respekt vor dem Rechtsstaat in Gefahr.

Insbesondere der schwere, beispielsweise bandenmäßig organisierte Ladendiebstahl ist für den Einzelhandel ein großes Problem. Hier wuchs die Zahl der Delikte im Vorjahresvergleich um rund 26 Prozent. „Es geht hier um sehr professionell organisierte Banden, die mit großer Gewaltbereitschaft massenhaft Ladendiebstähle begehen. Justiz und Polizei müssen diesen Banden ihre Grenzen aufzeigen, die Einstellungen von Strafverfahren darf bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßig organisierten Begehungsformen von vornherein nicht in Betracht kommen“, so Genth weiter. Dabei gehe es auch um eine bessere Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern. Die Kriminellen hielten sich nicht an Ländergrenzen, deshalb müsse auch der Austausch unter den Strafverfolgungsbehörden noch intensiver werden.

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