Im Patentstreit zwischen Skechers und Kizik hat das Einheitliche Patentgericht (UPC) in München ein geteiltes Urteil gefällt. Kizik beziehungsweise die Patentgesellschaft Fast IP hatte Skechers 2025 wegen vier Hands-free-Schuhmodellen verklagt. Bei drei Modellen wies das Gericht die Verletzungsvorwürfe zurück.
Bei einem vierten Skechers-Modell stellte das Gericht dagegen eine Verletzung des europäischen Patents EP 4 003 084 B1 von HandsFree Labs fest. Für dieses Modell wurde Skechers untersagt, es im Gebiet der 18 am UPC beteiligten EU-Staaten weiter anzubieten und zu vertreiben. Skechers bezeichnet das betroffene Modell als wirtschaftlich unbedeutend.
Das Gericht bestätigte zugleich die Gültigkeit des Kizik-Patents. HandsFree Labs wertet das Urteil deshalb ebenfalls als Erfolg. Das Unternehmen sieht seine Technologie für Schuhe, die ohne Einsatz der Hände angezogen werden können, durch die Entscheidung gestärkt.
Skechers wiederum verweist darauf, weltweit Tausende Modelle mit Hands-free-Technologie unter den Bezeichnungen „Slip-ins“ und „Swift Fit“ anzubieten. Nach Unternehmensangaben verfügt Skechers weltweit über mehr als 300 Gebrauchs- und Geschmacksmusterpatente für entsprechende Schuhtechnologien.
Der Patentstreit ist damit noch nicht vollständig beendet. In den USA läuft seit Juli 2025 ein weiteres Verfahren zwischen HandsFree Labs, Kizik und Skechers, in dem es um mehrere US-Patente für Hands-free-Schuhe geht.




























