Schuhhandel in Bayern muss wieder schließen

Bayerisches Kabinett ändert Corona-Regeln für den Handel ab dem 12.April

Die Freude des bayerischen Schuhhandels währte nur kurz. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof des Freistaats vom 31. März durften Schuhgeschäfte ab dem 1. April wieder öffnen. Die Richter hatten aufgrund einer Klage von Schuh Mücke geurteilt, dass Schuhgeschäfte als „sonstiges für die tägliche Versorgung unverzichtbares Ladengeschäft“ einzustufen seien. Damit fielen sie unter die gleiche Kategorie wie Bau- und Gartenmärkte oder Buchhandlungen. Nun hat das bayerische Kabinett beschlossen, dass auch für diese Geschäfte die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs gelten. Mithin dürfen ab dem 12. April auch in Bayern die Schuhgeschäfte nur noch bei niedrigen Inzidenzzahlen öffnen. Dass in Bayern auch für diese Geschäfte nun wieder die gleichen Inzidenz-Regeln gelten sollen wie für den übrigen Einzelhandel, begründete Ministerpräsident Markus Söder unter anderem mit dem jüngsten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Öffnung von Schuhläden.

Stattdessen dürfen auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 Geschäfte für Terminshopping-Angebote öffnen – Bedingung ist dann allerdings die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests.

 

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