In Sachsen und Thüringen wird 3G-Regel eingeführt
Angesichts einer im Bundesvergleich hohen Impfquote und meist milder Verläufe bei einer Corona-Infektion mit der Omikron-Variante geht Schleswig-Holstein erste Öffnungsschritte. So soll ab dem 9. Februar die 2G-Regelung im Einzelhandel abgeschafft werden. Die Maskenpflicht wird weiterhin gelten.
Der Handelsverband Nord hat sich erfreut über die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Landesregierung geäußert. „Das ist eine richtige und einfach nötige Entscheidung“, sagte Pressesprecherin Mareike Petersen. Das Land stehe bei den Inzidenzwerten und der Hospitalisierungsrate im Vergleich zu anderen Bundesländern, die die 2G-Regel schon gekippt haben, gut da.
Auch in Thüringen und Sachsen werden die Regelungen im Einzelhandel gelockert. Laut einer neuen Landesverordnung in Thüringen, die vom 9. bis 28. Februar gilt, soll der Zugang zum Facheinzelhandel nicht nur für Geimpfte und Genesene (2G), sondern auch für Getestete (3G) ermöglicht werden. Eine Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen, die vom 6. Februar bis zum 6. März gilt, sieht beim Unterschreiten einer bestimmten Zahl von mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen in sächsischen Krankenhäusern vor, dass Kunden im Einzelhandel nur noch einen Nachweis nach der 3G-Regel benötigen. Nach den aktuellen Zahlen könnte die 2G-Regel fallen.