Regierung beschließt Einschränkungen beim Online-Kauf auf Rechnung

Verbraucherschutz oder Bürokratiemonster?

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge verabschiedet – ein Schritt, der weitreichende Konsequenzen für den Onlinehandel und insbesondere für die beliebte Bezahlmethode „Kauf auf Rechnung“ haben könnte. Während die Politik den Verbraucherschutz stärken will, kritisieren Branchenvertreter die Maßnahmen als überzogen und kontraproduktiv.

Was ist geplant?

Mit der neuen Regelung sollen künftig auch sogenannte „aufschiebend bedingte Zahlungsverpflichtungen“, wie der Kauf auf Rechnung, stärker reguliert werden. Das bedeutet: Onlinehändler müssen in vielen Fällen Bonitätsprüfungen durchführen, umfangreiche Informationspflichten erfüllen und Verbraucher mit Warnhinweisen auf mögliche Risiken aufmerksam machen – selbst wenn es sich um zinsfreie Zahlungsaufschübe handelt.

Die neue Regelung ist Teil der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die insbesondere den Schutz vor Überschuldung verbessern soll. Doch was gut gemeint ist, sorgt in der Praxis für Irritationen.

Kritik aus der Wirtschaft: Misstrauen statt Schutz

Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), zeigt sich besorgt über die Auswirkungen auf den Onlinehandel: „Verbraucherinnen und Verbraucher setzen beim Onlinekauf seit Jahrzehnten auf die sicherste Bezahlmethode: den Kauf auf Rechnung. Zukünftig werden sie in vielen Fällen mit unnötiger Bürokratie, irreführenden Warnhinweisen und überzogenen Prüfungen konfrontiert.“

Bleimaier warnt davor, dass diese Maßnahmen das Vertrauen in den E-Commerce untergraben könnten. Ihrer Ansicht nach wird der Rechnungskauf, der bislang unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten für Verbraucher funktioniert hat, künstlich erschwert – ohne echten Mehrwert beim Verbraucherschutz.

Der bevh appelliert daher an die Politik, bei der Umsetzung der Richtlinie praktikable Ausnahmen für bewährte Zahlungsmethoden wie den Rechnungskauf zu schaffen, um bürokratische Hürden zu vermeiden und den Onlinehandel nicht unnötig zu belasten.

Was sagt die Politik?

Das Bundesministerium der Justiz verteidigt die Entscheidung mit Verweis auf die steigende Zahl von Überschuldungsfällen, insbesondere bei jungen Erwachsenen. Ein zinsfreier Zahlungsaufschub könne – so das Argument – dennoch dazu führen, dass Verbraucher den Überblick über ihre Finanzen verlieren. Ziel sei es, kreditähnliche Verträge transparenter zu gestalten und Verbraucher besser über mögliche Risiken aufzuklären.

Man sei sich der Kritik bewusst, betont das Ministerium, aber es gehe um eine „verhältnismäßige Umsetzung europäischer Vorgaben mit Augenmaß“. Gleichzeitig wird signalisiert, dass Spielräume zur Ausgestaltung innerhalb der Richtlinie genutzt werden sollen, um bewährte Geschäftsmodelle nicht unnötig zu gefährden.

Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Für Konsumenten könnte sich der Onlinekauf in Zukunft deutlich verändern. Mögliche Folgen:

  • Mehr Bürokratie: Vor dem Abschluss eines Kaufs auf Rechnung könnten Bonitätsprüfungen und umfangreiche Informationspflichten greifen.
  • Verunsicherung: Warnhinweise könnten Käufer abschrecken, selbst wenn keine realistische Gefahr einer Überschuldung besteht.
  • Weniger Auswahl: Händler könnten sich aus Sorge vor rechtlichen Risiken dazu entscheiden, den Rechnungskauf nicht mehr anzubieten.

Gleichzeitig könnte der stärkere Schutz vor versteckten Kosten und eine einheitlichere Praxis bei Online-Zahlungen langfristig auch Vorteile bringen – etwa mehr Transparenz im Markt und besseren Schutz für besonders vulnerable Verbrauchergruppen.

Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen – ob es Nachbesserungen geben wird, bleibt offen.

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