Italienisches Gericht weist Klage des deutschen Sandalenherstellers ab
Im andauernden Rechtsstreit um Designschutz hat ein Gericht Mailand am 17. Juni erneut zugunsten des italienischen Schuhunternehmens Rafting Goldstar entschieden. Das Gericht wies die Klage des deutschen Sandalenherstellers Birkenstock ab und erklärte den Versuch, das Sohlenprofil als Marke eintragen zu lassen, für unwirksam. Zugleich wurde Birkenstock dazu verurteilt, Rafting Goldstar die Anwalts- und Gerichtskosten beider Instanzen zu erstatten.
Das Gericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und folgte der Argumentation von Rafting Goldstar. Die Handlungen des Unternehmens stellten weder unlauteren Wettbewerb noch Nachahmung dar, hieß es in der Urteilsbegründung.
Bereits zuvor hatten der deutsche Bundesgerichtshof sowie das Pariser Berufungsgericht im Sinne von Rafting Goldstar geurteilt und klargestellt, dass das charakteristische Sohlenmuster von Birkenstock nicht patentfähig ist. Auch der Versuch, die Sandalen als urheberrechtlich geschützte Kunstwerke einstufen zu lassen, war vor deutschen Gerichten gescheitert.
Rafting Goldstar gehört zur italienischen Silver1 Group, die auch die Marke Valleverde führt.