Modeverbände begrüßen Beschluss zu Warenspenden

Keine Umsatzsteuer auf Sachpenden bis zum 31. Dezember

Die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) begrüßen den Beschluss der Bundesregierung, auf Warenspenden keine Umsatzsteuer mehr zu erheben. Diese Regelung sei ein Erfolg für die Bemühungen von BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE unterstützt worden sei.

Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind. Die Verbände würden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird.

Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden.

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