HDS/L begrüßt Entscheidung der Bundesregierung zu Sonderabschreibungsmöglichkeiten
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Waren für Einzelhändler werden im Rahmen der Überbrückungshilfe III auch auf Hersteller und Großhändler erweitert. „Wir begrüßen diese wichtige und richtige Entscheidung“, sagt HDS/L-Hauptgeschäftsführer Manfred Junkert zu der Entscheidung der Bundesregierung. Für die Schuh- und Taschenhersteller sei die wirtschaftliche Situation nicht zuletzt durch den wiederholten Lockdown äußerst prekär. Hinzu komme, dass das Verkaufsrisiko für modische Kollektionen in vielen Fällen von den Herstellern getragen werden müsse. „Die Entscheidung, die Abschreibungsmöglichkeiten von Saisonware auf die Hersteller zu übertragen, war also längst überfällig“, so Junkert.