Abschreibungen von Saisonware und Überbrückungshilfen auch für größere Unternehmen gefordert
Aktuelle Umfragen des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigen, dass zwar knapp mehr als 70 Prozent der vom Lockdown betroffenen Handelsunternehmen staatliche Unterstützung bekommen haben. Diese sind aber deutlich zu niedrig, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern. So ergab eine HDE-Umfrage aus der vergangenen Woche, dass die Händler im vergangenen Jahr durchschnittlich lediglich 11.000 Euro an Hilfszahlungen bekommen haben. Angesichts dessen fordert der HDE die Bundesregierung auf, die angekündigten Verbesserungen bei den Coronahilfen schnell und konsequent vorzunehmen.
„Die staatlichen Coronahilfen für den Einzelhandel waren im vergangenen Jahr meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das reicht in der Regel nicht einmal für die Mietzahlungen in den Lockdown-Monaten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Deshalb ist es aus Sicht des Handelsverbandes dringend notwendig, dass die Bundesregierung die Hilfsprogramme wie vorgesehen anpasst.
Für den von der Krise hart getroffenen Modehandel steht dabei die Möglichkeit der Abschreibungen von Saisonware im Mittelpunkt. Künftig soll so beispielsweise der Einkaufspreis der im anstehenden Frühjahr nicht mehr verkäuflichen Winterware bei der Antragsstellung für Überbrückungshilfe zu den Fixkosten gerechnet werden dürfen. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die spezielle Situation der Bekleidungsbranche vernünftig bei der Ermittlung des Unterstützungsbedarfs zu berücksichtigen“, so Genth weiter.
Außerdem gehe es nach wie vor darum, größere Handelsunternehmen nicht zu vergessen. Anträge auf Überbrückungshilfe dürfen aktuell nur Unternehmen stellen, die nicht mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Diese Obergrenze soll nun auf 750 Millionen Euro angehoben werden. „Es ist nicht zu verstehen, warum größere Handelsunternehmen weniger hilfsbedürftig sein sollen als kleinere. Im aktuellen Lockdown sind Händler aller Größen geschlossen und können keinen Umsatz mehr machen“, so Genth. Deshalb müsse die Obergrenze grundsätzlich in Frage gestellt werden. Und auch bei kleineren Einzelhändlern gibt es Nachbesserungsbedarf: Hier ist beispielsweise nach wie vor kein Unternehmerlohn vorgesehen.
Um in der oft existenzbedrohenden Krise wenigstens noch etwas Umsatz zu erzielen, nutzen mehr als 80 Prozent der vom Lockdown betroffenen Händler alternative Vertriebswege. So zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage, dass knapp mehr als drei Viertel der Händler per E-Mail oder Telefon für ihre Kunden da sind, 60 Prozent die sozialen Medien bespielen, 36 Prozent mit einem eigenen Online-Shop am Markt sind und knapp ein Viertel Waren über Online-Plattformen und Internet-Marktplätze anbietet. Weitere zehn Prozent sind auf regionalen Online-Marktplätzen aktiv.