Kritik an Abschreibungs-Richtlinien und Kreis der berechtigten
Die Handelsverbände fordern Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt worden sei, werfe viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, heißt es in einer Mitteilung der Modehandelsverbände BDSE, BTE und BLE.
So berechne sich laut dem in der letzten Woche von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium veröffentlichtem Term Sheet die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies sei unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führe zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gebe es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liege.
Außerdem sei die Warenabschreibung zudem nur Unternehmen erlaubt, die 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften seien damit außen vor. Großunternehmen über 750 Millionen Euro Jahresumsatz seien von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen, bemängeln die Verbände.