Verbände und Grünen-Fraktion fordern Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden
Mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke liegen deutschlandweit in den Lagern. Doch noch immer ist aufgrund steuerlicher Regelungen das Spenden für Händler teurer als die Vernichtung. Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine umsetzbare und rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, dass nicht-verkäufliche Ware an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden kann.
Mit dem Appell „#SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck“ ruft die grünes Bundestagsfraktion gemeinsam dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) und weiteren Akteuren die Bundesregierung zum Handeln auf.
Laut bevh sei die Umsatzsteuerbelastung von Sachspenden sei ein Fehlanreiz im Steuerrecht. Er führe dazu, dass es wirtschaftlicher ist Produktionsüberhänge, Fehlproduktionen und Warenrücksendungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu vernichten als zu spenden. Aktuell hätten die durch Corona bedingten monatelangen Schließungen im Handel dazu geführt, dass viele Händler auf unverkaufter Ware sitzen, die sie gerne spenden würden. Dann falle jedoch Umsatzsteuer an, während die Vernichtung steuerfrei möglich sei.