Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde vom Amtsgericht eröffnet
Rund drei Monate nach den Anträgen auf Eigenverwaltung hat das Amtsgericht Hamburg am 28. November die gerichtlichen Sanierungsverfahren der Ludwig Görtz GmbH (Muttergesellschaft) und ihrer operativen Tochtergesellschaften Görtz Retail GmbH und Görtz Logistik GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Dies sei ein wichtiger Schritt für die eigenverantwortliche Sanierung des traditionsreichen Schuhhändlers mit Sitz in Hamburg, teilte das Unternehmen mit. Der Geschäftsbetrieb habe stabilisiert und fortgeführt werden können.
Ziel sei es, „Görtz wieder robust und zukunftssicher aufzustellen sowie möglichst viele Arbeitsplätze und Filialen zu erhalten“. Im Ergebnis müsse jedoch „jede Filiale profitabel werden, denn nur so wird Görtz in einem schwierigen Marktumfeld nachhaltig wettbewerbsfähig,“ heißt es in einer Mitteilung. Die Gespräche der Geschäftsführung mit allen Beteiligten träten in den kommenden Wochen in eine entscheidende Phase.
Bei dem Filialportfolio werde es einen deutlichen Einschnitt geben, der aus Sicht der Geschäftsführung alternativlos ist. Ein entscheidender Faktor seien die Gespräche mit den zahlreichen Vermietern über unrentable Filialen, bei denen es um signifikante Mietreduktionen gehe. Görtz habe bereits die Mietverträge von Filialen kündigen müssen, bei denen keine Mietreduktionen erzielt werden konnten. Davon sind auch die Mitarbeiter der jeweiligen Filialen betroffen.
„Diese Schritte fallen uns sehr schwer. Aber wenn die derzeitige Kaufzurückhaltung anhält und wir mit unseren Vermietern keine deutlichen Mietreduzierungen erreichen können, haben wir keine Wahl: dann müssen wir die jeweiligen Filialen schließen. Andernfalls gefährden wir die besser laufenden Filialen und letztlich die Sanierungschancen von Görtz insgesamt“, sagt Frank Revermann, CEO der Görtz-Gesellschaften. Letztlich, so Revermann, gäbe es in dieser schwierigen Marktsituation zur Verschlankung der Strukturen auf der Ausgabenseite keine Alternative. Um die Folgen eines Arbeitsplatzverlustes weitestgehend abzumildern, hat die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat bereits einen Interessenausgleich und einen Sozialplan vereinbart.
Zudem arbeite die Geschäftsführung mit Unterstützung der Generalhandlungsbevollmächtigten an der Erstellung eines Sanierungsplans. Dieser wird nach Fertigstellung den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt und muss vom Gericht bestätigt werden. „Auch wenn sich unsere gesamte Branche derzeit in einer schwierigen Krise befindet, sind wir von den Sanierungschancen von Görtz überzeugt. Wir haben einen klaren Kurs und ein festes Ziel“, sagt Frank Revermann.
Das 1875 in Hamburg gegründete Unternehmen Görtz betreibt rund 160 Filialen und den Onlineshop goertz.de. Seit Beantragung des Sanierungsverfahrens waren bereits verschiedene Filialen geschlossen bzw. deren Schließung angekündigt worden, so unter anderem in Bremen und Essen (jeweils drei Filialen), Dortmund, Bielefeld, Lüdenscheid, Flensburg, Lübeck und Bad Säckingen.