Die Beschäftigten der erneut insolventen Warenhauskette Galeria erhalten Insolvenzgeld. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gilt die Bewilligung für 9.650 der insgesamt rund 11.250 Beschäftigten. Die übrigen rund 1.600 Mitarbeiter sind vor allem in Lebensmittelabteilungen und Restaurants tätig, deren Gesellschaften ebenfalls Insolvenzanträge gestellt haben.
Das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert werden, damit die Gehälter zeitnah ausgezahlt werden können. Es entspricht grundsätzlich dem Nettoarbeitsentgelt und wird für maximal drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Zuletzt hatte Galeria Ende September die regulären Gehälter überwiesen. Die monatlichen Personalkosten der Warenhauskette sollen bei knapp 25 Millionen Euro liegen.
Die Bewilligung war keineswegs selbstverständlich. Zunächst hatten Insolvenzrechtler bezweifelt, dass die Beschäftigten erneut Anspruch auf Insolvenzgeld haben, weil das Insolvenzverfahren von 2024 noch unter Planüberwachung steht. Entscheidend ist offenbar, dass der aktuelle Insolvenzantrag von der Galeria S.à r.l. & Co. KG gestellt wurde. Die Geschäftstätigkeit war nach der vorherigen Insolvenz auf diese neue Gesellschaft übertragen worden, die selbst nicht unter der alten Planüberwachung steht.
Galeria hatte am 2. Oktober beim Amtsgericht Düsseldorf wegen Zahlungsunfähigkeit erneut Insolvenz beantragt – zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus prüft derzeit die Fortführungsmöglichkeiten. Die bundesweit 83 Warenhäuser bleiben zunächst geöffnet; über mögliche Filialschließungen ist noch nicht entschieden.



























