Großunternehmen müssen EUDR nun erst ab Ende 2026 erfüllen
Das Europäische Parlament hat am 26. November die Einführung der EU-Anti-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr verschoben. Mittelgroße und große Unternehmen müssen die Vorschriften nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten, Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2027. Zusätzliche Vereinfachungen sollen bis April 2026 veröffentlicht werden.
Mit 402 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen votierten die Abgeordneten für die Verschiebung. Die Entscheidung entstand durch eine ungewöhnliche Koalition von EVP, konservativen und rechten Fraktionen, während Sozialdemokraten, Liberale und Grüne dagegenhielten.
Christine Schneider (EVP) erklärte, die Verschiebung sei notwendig, da zentrale Elemente wie das IT-System noch nicht fertiggestellt seien. Gleichzeitig solle der Waldschutz weiterhin gewährleistet bleiben, während Unternehmen entlastet werden.
Nach dem Parlamentsbeschluss folgt nun die Trilogue-Verhandlung zwischen Parlament, Rat und Kommission, um die endgültigen Details zu klären. Umweltorganisationen kritisieren die Verzögerung scharf und warnen vor einer Schwächung der EU-Anti-Entwaldungsstandards. Branchenverbände und Unternehmen zeigen gemischte Reaktionen: Während einige Unternehmen aufatmen, bemängeln große Konzerne die zusätzliche Rechtsunsicherheit.
Die EUDR, Teil des European Green Deal, soll den Handel mit Produkten wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk, Rindfleisch und Leder regulieren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Die aktuellen Fristen schaffen vorerst Planungssicherheit, während die endgültigen Vorgaben bis April 2026 erwartet werden.








