Insgesamt sieben Gesellschaften betroffen
Das Amtsgericht Düsseldorf hat vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der Esprit Europe GmbH, Ratingen, sowie bei sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften angeordnet. Entsprechende Anträge hatten die Geschäftsführungen am 15. Mai eingereicht. Bei den weiteren Gesellschaften des Modeunternehmens handelt es sich um die Esprit Retail B.V. & Co. KG, die Esprit Europe Services GmbH, die Esprit Design & Product Development GmbH, die Esprit Wholesale GmbH, die Esprit Global Image GmbH und die Esprit Card Service GmbH.
Bei der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter und wird dabei von einem Sachwalter überwacht. Zum vorläufigen Sachwalter bei allen Gesellschaften bestellte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther (Kanzlei Flöther & Wissing). Die Geschäftsführung bei allen Gesellschaften obliegt Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler von der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte in München. Zudem wurde Rechtsanwalt Benedikt Gatt zum Generalbevollmächtigten bestellt.
Ziel der Verfahren sei, das maßgeblich aus Deutschland geführte europäische Geschäft von Esprit zu restrukturieren und zukunftsfähig neu aufzustellen. Von den Maßnahmen direkt betroffen sind 1.500 Mitarbeiter; diese erhalten für die Monate Mai, Juni und Juli Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist derzeit für den 1. August 2024 geplant.