Darmstädter Schuhhändler ist aber nicht zahlungsunfähig
Die Einkaufsgenossenschaft ANWR und die DZB Bank haben die Zentralregulierung und das Delkredere mit dem Darmstädter Schuhfilialisten temporär ausgesetzt. Sobald der KfW-Kredit, den die Dielmann-Gruppe im Zuge der Corona-Krise beantragt hatte, genehmigt werde, nehme die DZB die Zentralregulierung wieder auf, teilte das Unternehmen in einem Schreiben an seine Lieferanten mit. Mit der KfW-Zusage und der fristgerechten Auszahlung des Kredits rechnet Dielmann für Anfang Juni. Die Entscheidung der Bank sei juristisch obligatorisch und nachvollziehbar. Die Tochter Sporthübner sei davon nicht betroffen.
„Um den Zeitraum bis dahin adäquat zu überbrücken, haben wir umgehend damit begonnen, Gespräche mit allen unseren Partnern aufzunehmen, um ihnen die Ausgangslage zu erläutern und gemeinsam Übergangslösungen zu erarbeiten“, schreibt Geschäftsführer Markus Dielmann. „Gleichzeitig haben wir entsprechend unsere Liquiditätsplanung und Organisation angepasst, um die notwendigen Änderungen flexibel umzusetzen.“ Dielmann sei nicht zahlungsunfähig, sondern der Geschäftsbetrieb gegenwärtig finanziert. Eine Vielzahl der Filialen sei geöffnet und werde trotz der gegenwärtigen Situation entsprechend gut frequentiert.
Dielmann appelliert an seine Lieferanten, „für die temporäre Übergangsphase“ an allen Konditionen wie Rabatten, Lieferbedingungen und Rücknahmevereinbarungen festzuhalten und alle getätigten Bestellungen für die Herbst-Winterware ab Juni 2020 aufrechtzuerhalten und vereinbarungsgemäß zu liefern.
Betroffen sind insgesamt 44 Geschäfte unter den Namen Dielmann (28), Braun (6), Mengin (4), Geier (2), DSTEP (2), Rohrmeier (1) und Tomaso (1).