Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Sie betrifft nicht nur den grenzüberschreitenden Onlinehandel, sondern auch stationäre Schuhhändler, die Ware direkt von Herstellern aus dem Ausland beziehen. Bei den dazugehörigen Transport- und Verkaufsverpackungen können die Händler rechtlich als Hersteller gelten und damit selbst für die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zuständig sein. Dazu zählen beispielsweise Schuhkartons.
Bis Ende 2026 besteht nach Angaben des BTE noch eine Übergangsfrist, in der entsprechende Verpflichtungen vom ausländischen Lieferanten übernommen werden können. Ab 2027 müssen betroffene Handelsunternehmen die Vorgaben selbst erfüllen.
Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über Erleichterungen für kleinere Unternehmen beraten. Dabei geht es insbesondere um die Verpflichtung, beim grenzüberschreitenden Verkauf in anderen EU-Staaten einen Bevollmächtigten für die EPR-Pflichten zu benennen. Änderungen sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen, sodass zunächst die bestehenden Regelungen gelten.
Über die Anforderungen, Fristen und möglichen Risiken bei Verstößen informiert der BTE am 10. November von 10 bis 12 Uhr in einem kostenlosen Webinar. Referentin ist Annette Kahleyhs von Interzero Circular Solution Germany. Anmeldungen sind per E-Mail an Veranstaltungen@bte.de möglich.



























